Teams
Chronik
Dates
Fans
Stern Roter Stern
16.12.2013 PM: Sorge um die Antidiskriminierungsrichtlinien des DFB (18.12.2013)
Sächsisches Sportgericht verhandelt mutmaßliche Beleidigung als „Diskriminierung“

Am 18. Dezember verhandelt das Sportgericht des Sächsischen Fußballverbands (SFV) gegen die BSG Chemie Leipzig. Im Bezirksliga-Punktspiel am 19. Oktober 2013 gegen den ATSV Frisch Auf Wurzen hatten deren Spieler das Spielfeld beim Stand von 2:0 für das Heimteam verlassen. Der Schiedsrichter brach das Spiel schlussendlich ab. Dieser durch die Wurzner Spieler herbeigeführte Spielabbruch wurde am 13. November 2013 durch das Sportgericht des SFV sanktioniert. Das Heimteam erhielt drei Punkte, der ATSV Wurzen eine Geldstrafe. Im kommenden Sportgerichtsverfahren am 18. Dezember wird bezüglich dieses Spiels gegen die BSG Chemie verhandelt. Ihr wird laut Verfahrenseinleitung des SFV vorgeworfen, „dass sich ihre Anhänger diskriminierend gegen die Spieler des ATSV Frisch Auf Wurzen verhalten haben“ sollen. Es soll sich bei der vermeintlichen Diskriminierung durch einen Anhänger der BSG um den Ruf „Nazischwein“ handeln.

Für den Roten Stern Leipzig 99 e.V. ist die Anwendung des Diskriminierungsbegriffs schwer nachvollziehbar. Jens Frohburg, Pressesprecher des Roten Stern Leipzig, erklärt: „Vorgeworfen wird der BSG, dass jemand eine nicht näher bezeichnete Person als „Nazischwein“ beschimpft habe. Nun könnte der Ruf prinzipiell eine Beleidigung darstellen, ist aber keine Diskriminierung.“

Die Antidiskriminierungsregeln (u.a.) des Deutschen Fußballbundes (DFB) sollen neonazistische, menschenverachtende Äußerungen im Fußball ahnden, die Menschen auf Grund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht und/oder sexueller Orientierung abwerten. Die Äußerung „Nazischwein“ wird vom Diskriminierungsbegriff nicht erfasst. Vielmehr birgt dies Gefahr der Entwertung der Antidiskriminierungsregeln des DFB.

Der Rote Stern Leipzig 99 e.V., Träger des sächsischen Demokratiepreises (2009) und des Julius-Hirsch-Preises für Nachhaltigkeit des DFB (2010), hofft, dass das Sportgericht die Antidiskriminierungsregelungen des Verbandes umsetzt und das Verfahren gegen die BSG Chemie einstellt.

"Die ganze Sache ist eine Farce! Wieder wird sich nicht mit dem eigentlichen Problem, Neonazis beim Fußball, und ganz konkret mit NPD-Mann Möbius im Tor, beschäftigt“, sagt der Pressesprecher des RSL.

Vor dem Spiel gegen die BSG hatte der ATSV noch verlautbaren lassen, dass sie aus „Rücksicht“ auf die Situation ihren Stammtorwart und NPD-Stadtrat Matthias Möbius „zu Hause“ lassen würden. Offenbar war Möbius dennoch zugegen, wie Bilder im Internet belegen. Das prinzipiell ehrenwerte, soziale Engagement des ATSV, beispielsweise im Jugendbereich, bleibt fragwürdig, solange ein NPD-Stadtrat im Tor der ersten Mannschaft steht.

„Um es ganz klar zu sagen: Antirassistisches Engagement geht nicht mit Neonazis. Das ist und bleibt ein Widerspruch in sich“, so Frohburg.

www.roter-stern-leipzig.de / Datenschutz/Impressum/Kontakt